Um die Integrität und Effizienz des Einwanderungsprozesses zu verbessern, haben die Behörden erhebliche Aktualisierungen der Dokumentationsanforderungen für Partner- und Investorenvisa angekündigt. Diese Änderungen treten sofort in Kraft und sollen sowohl Neu- als auch Verlängerungsanträge vereinfachen und gleichzeitig die finanzielle Transparenz fördern.
Wichtige Änderungen bei der Dokumentation des Investoren-/Partnervisums in den VAE.
Eine wichtige Ergänzung des Antragsverfahrens ist die obligatorische Einreichung eines **dreimonatigen Firmenkontoauszugs**. Diese Anforderung soll einen umfassenden Überblick über die Finanzaktivitäten eines Unternehmens geben und die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Geschäftsbetrieb unterstreichen.
Für neu gegründete Unternehmen haben die Einwanderungsbehörden eine gewisse Flexibilität eingeräumt. Nach eigenem Ermessen können die Beamten einen dreimonatigen persönlichen Kontoauszug akzeptieren, um Unternehmen entgegenzukommen, die noch kein Firmenbanking eingerichtet haben.
Aktualisierte Anforderungen für Partner-/Investorenvisa in den VAE
Die aktualisierten Anforderungen für Partner- und Investorenvisa lauten wie folgt:
1. Mindestaktienkapital: Das Mindestaktienkapital wurde für beide Visatypen auf 48,000 AED festgelegt.
2. Besonderheiten zum Investorenvisum: Antragsteller müssen der einzige Anteilseigner des Unternehmens sein, das ein Investorenvisum beantragt.
3. Partnervisum-Spezifikationen in den VAE
Jedes Unternehmen kann **maximal zwei Partnervisa** ausstellen, wobei jeder Partner mindestens über das Mindestaktienkapital verfügen muss.
Für die konkrete Art des Partnervisums gelten im Einzelfall weitere Anforderungen.
Kontoauszugskriterien für ein Investoren-/Partnervisum
Die neuen Kriterien für Kontoauszüge betonen die Notwendigkeit, eine kontinuierliche Finanztätigkeit nachzuweisen. Der eingereichte Kontoauszug muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
Aktivitätsniveau: Die Erklärung sollte konsistente eingehende und ausgehende Transaktionen widerspiegeln und so die operative Rentabilität des Unternehmens belegen.
Finanzielle Stärke: Der Kontostand sollte idealerweise dem angegebenen Aktienkapital entsprechen oder es übersteigen, was auf die Stabilität und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens hinweist.
Kontoart: Der Kontoauszug muss von einem Bankkonto in den VAE stammen, das auf den Namen des Unternehmens läuft. Bei neu gegründeten Unternehmen akzeptieren die Behörden möglicherweise persönliche Kontoauszüge von einer Bank in den VAE oder einer ausländischen Bank.
Die Änderungen der Dokumentationsanforderungen für Partner- und Investorenvisa stellen ein Bekenntnis zu mehr Verantwortlichkeit und Gründlichkeit im Einwanderungswesen dar. Mit Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen ist es für potenzielle Antragsteller und Unternehmen unerlässlich, die überarbeiteten Vorschriften vollständig zu verstehen und einzuhalten. Um sich in dieser neuen Situation effektiv zurechtzufinden, wird Antragstellern empfohlen, sich von Einwanderungsexperten und Rechtsberatern beraten zu lassen und sicherzustellen, dass alle Unterlagen den festgelegten Anforderungen für einen reibungslosen Visumantragsprozess entsprechen.











