Das Bundesdekret Nr. (47) von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen („Körperschaftssteuergesetz“) wurde am 09. Dezember 2022 von den Vereinigten Arabischen Emiraten („VAE“) erlassen Rechtsgrundlage für die Einführung und Umsetzung einer Bundeskörperschaftssteuer („Körperschaftssteuer“) in den VAE und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen.
Highlights von Corporate Tax in den VAE
• Körperschaftssteuer wird zu einem anwendbaren Satz von 9 % auf steuerpflichtiges Einkommen erhoben, das AED 375,000 übersteigt. Zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieser Schwelle unterliegt einem Steuersatz von 0 %.
• Körperschaftssteuer-Registrierungsnummer, die von allen steuerpflichtigen Personen (einschließlich Freizonenpersonen) eingeholt werden muss.
• Alle steuerpflichtigen Personen müssen eine jährliche Körperschaftsteuererklärung einreichen.
• Eine Freihandelszone-Person, die eine qualifizierende Freizonen-Person ist, kann von einem ermäßigten Körperschaftssteuersatz von 0 % nur auf ihr „qualifizierendes Einkommen“ profitieren. Das Kabinett wird die Entscheidung über „qualifizierendes Einkommen“ später erlassen.
• Anpassungen von Verrechnungspreisen sind bei Transaktionen zwischen verbundenen/verbundenen Personen anzuwenden, sogar bei Inlandstransaktionen, und ihre Dokumentation ist obligatorisch, einschließlich der Führung der Stammdatei und der lokalen Datei.
An wen VAE Corporate Tax anwendbar
• Juristische Personen, die in den VAE eingetragen sind
• Juristische Personen, die in den VAE effektiv verwaltet und kontrolliert werden
• Ausländische juristische Personen, die eine Betriebsstätte in den VAE haben
• Personen, die entweder direkt oder über eine Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder ein Einzelunternehmen in einem Geschäft oder einer Geschäftstätigkeit in den VAE tätig sind.
An wen VAE Corporate Tax ist befreit
- Die Regierungen der Vereinigten Arabischen Emirate und der Emirate sowie deren Ministerien, Behörden und andere öffentliche Institutionen
- Vollständig staatseigene Unternehmen, die eine mandatierte Tätigkeit ausüben und die in einem Kabinettsbeschluss aufgeführt sind;
- Unternehmen, die sich mit der Gewinnung natürlicher Ressourcen der VAE und damit verbundenen nicht-extraktiven Aktivitäten befassen, die nach Erfüllung bestimmter Bedingungen der Besteuerung auf Emirat-Ebene unterliegen;
- Gemeinnützige Einrichtungen, die in einem Kabinettsbeschluss aufgeführt sind;
- Investmentfonds, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen;
- Öffentliche oder private Renten- oder Sozialversicherungskassen, die bestimmte Bedingungen erfüllen; und
- Juristische Personen der VAE, die sich nach Erfüllung bestimmter Bedingungen zu XNUMX % im Besitz und unter der Kontrolle bestimmter ausgenommener juristischer Personen befinden.
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Quellen: Die nationalen Nachrichten, MOF-Website