Mauritius ist ein führendes internationales Geschäftszentrum im Indischen Ozean mit beispiellosem Wachstum und sozioökonomischer Entwicklung und hat sich zu einer politisch stabilen Demokratie entwickelt, die ausländische Investoren und Unternehmen willkommen heißt. Mauritius hat sich zu einer glaubwürdigen Gerichtsbarkeit für die Gründung von Offshore-Gesellschaften entwickelt, die den Anlegern durch seinen flexiblen Regulierungsrahmen Zuverlässigkeit und Sicherheit bietet.
Mauritius hat in den letzten Jahren mehr als 20,000 Offshore-Unternehmen angezogen. Die Anforderungen an die Erstellung und Hinterlegung von Konten sowie die Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer, Aktionäre und Direktoren gegenüber dem Register sind jedoch entscheidende Nachteile der Gerichtsbarkeit.
Die Glaubwürdigkeit von Mauritius für Offshore-Investitionen wurde durch die Einhaltung der neuen internationalen Anforderungen zur Bekämpfung von Finanzterrorismus und Geldwäsche gefestigt. Dies hat es Mauritius ermöglicht, einen Ruf als vertrauenswürdiges, gut reguliertes Offshore-Zentrum mit garantierter Vertraulichkeit zu genießen.
Die Inselstabilität ist jedoch auf der ganzen Welt gut anerkannt. Unternehmen können zwei verschiedene Kategorien von Global Business Licenses besitzen:
Mauritius GBC1 Firmengründung
Dies sind Unternehmen, die gemäß dem Companies Act 2001 gegründet und von der Mauritius Financial Services Commission lizenziert sind. Sie sind aus steuerlichen Gründen in Mauritius ansässig und haben Zugang zum umfassenden Netzwerk von Mauritius zur Vermeidung von Doppelbesteuerungsabkommen, sofern sie im Besitz einer von der Mauritius Revenue Authority ausgestellten Steueransässigkeitsbescheinigung sind.
Mauritius GBC2 Firmengründung
Dies sind Unternehmen, die gemäß dem Companies Act 2001 mit einer globalen Geschäftslizenz der Kategorie 2 gegründet wurden. Sie sind für Geschäfte außerhalb von Mauritius konzipiert und dürfen in Mauritius keine Geschäfte tätigen. GBC2s werden häufig für das Eigentum an Investitionen und Vermögenswerten (Immobilien oder Aktien oder andere Immobilien), Handelstransaktionen und internationale Handelsgeschäfte, Vermögensschutz, nichtfinanzielle Beratungsdienste verwendet.
Vorteil der Gründung einer Offshore-Gesellschaft auf Mauritius
- 100% ausländisches Eigentum erlaubt
- Kein Mindesteinzahlungskapital
- Mindestens 1 Aktionär und 1 Direktor
- 15% Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen pro Jahr
- Keine Steuern auf Dividenden
- Keine Devisenkontrolle oder Beschränkungen bei der Rückführung von Gewinnen
- Internethandel
- Verwaltung des geistigen Eigentums
- Die Verwahrung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen
- Beratung
- Erbschaftsbestimmungen
- Börsenmakler / Forex
- Internationale Geschäfte
Anforderungen an die Firmengründung auf Mauritius
- Aktionär
Mindestens 1 Aktionär – 100 % Beteiligung durch ausländische Unternehmen und Einzelaktionäre. Es ist nicht erforderlich, auf Mauritius ansässig zu sein.
- Direktor
Es ist mindestens ein einzelner Direktor erforderlich, der ein gewöhnlicher Einwohner von Mauritius sein muss. Diesen Service bieten wir an.
- Eingetragenes Büro
- Lokale registrierte Adresse (Postfach nicht zulässig).
- Company Secretary
Die üblichen Schritte sind:
- Namensgenehmigung
- Anmeldeunterlagen vorbereiten
- Kunde muss Registrierungsdokumente unterschreiben
- Unternehmen beim Handelsregister anmelden
- Verfahren nach der Gründung (Eröffnung von Bankkonten usw.)
Folgende Unterlagen sind beim Handelsregister einzureichen:
- Antrag auf Gründung einer Gesellschaft.
- Fotokopie des Personalausweises für einen Bürger von Mauritius oder Fotokopie des Reisepasses
- Stromrechnung (nicht älter als drei Monate)
- Einwilligung als Aktionär
- Zustimmung zur Tätigkeit als Direktor und Erklärung über die Nicht-Disqualifikation als Direktor zu handeln
- Einwilligung als Sekretärin
Die Namensgenehmigung dauert nur einen Tag. Sobald der Firmenname genehmigt und die unterschriebenen Dokumente eingereicht wurden, können Sie die mauritische Firma normalerweise registrieren.
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung
Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss beim Handelsregisteramt ein Antrag auf Erlangung einer Gewerbeanmeldung gestellt werden. Das Zertifikat wird in der Regel nach der Gründung des Unternehmens ausgestellt.
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