Die VAE kündigen ein neues Wettbewerbsgesetz an, das es Unternehmen verbietet, „sehr niedrige“ Preise anzubieten. Das neue Gesetz untersagt es Unternehmen, sehr niedrige Preise für Produktion, Transfer und Marketing anzubieten oder anzuwenden, um mit einem monopolistischen Ansatz andere Unternehmen aus dem Wettbewerb zu drängen.
Das neu erlassene Gesetz legt fest, dass Wettbewerb als die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten gemäß Marktprinzipien zu verstehen ist, sofern diese Mechanismen den Handel, die Entwicklung oder die Verbraucherinteressen nicht beeinträchtigen. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb zu fördern und monopolistische Praktiken aller Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig die Verbraucherrechte im Land zu schützen. Darüber hinaus wird das Gesetz Fusionen und Übernahmen auf dem Binnenmarkt regeln.
Das Ministerium wird die Inspektionen überwachen und mit den lokalen Behörden kommunizieren, um faire Wettbewerbspraktiken im Land sicherzustellen. Die Behörde kann auch Maßnahmen ergreifen, wenn sie eine Beschwerde erhält.
Dies wurde im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, bei der Einzelheiten des Bundesgesetzes Nr. 36 aus dem Jahr 2023 zur Wettbewerbsregulierung enthüllt wurden, das den Wettbewerb fördert und schützt, monopolistische Praktiken bekämpft und schädlicher wirtschaftlicher Konzentration entgegenwirkt, die sich auf die Verbraucher in den VAE auswirkt.
Die Geldbußen und Strafen für Unternehmen werden derzeit überprüft und nach der Genehmigung durch das Kabinett bekannt gegeben.
Abdullah Ahmed Al Saleh, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sagte, das neue Gesetz ziele darauf ab, monopolistische Praktiken zu bekämpfen, indem es ein stimulierendes Umfeld für Unternehmen sichere und so zu mehr Effektivität, Wettbewerbsfähigkeit und dem Schutz der Verbraucherinteressen beitrage.
„Es fördert außerdem die Marktwirtschaft und wirtschaftliche Aktivitäten im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und stellt sicher, dass die wirtschaftliche Konzentration überwacht wird. Seine Artikel befassen sich mit allen Bedingungen, die den Wettbewerb untergraben, einschränken, verhindern oder einschränken können. Die Gewährleistung des Verbraucherschutzes vor wettbewerbsschädigenden Praktiken im Rahmen der Umsetzung neuer Marktmechanismen, die Förderung der wirtschaftlichen Effizienz, des Marketings und der Forschung und Entwicklung sind weitere wichtige Ziele“, fügte er hinzu.
Das neue Gesetz stellt klar, dass wirtschaftliche Konzentration (d. h. die beherrschende Stellung einer kleinen Anzahl von Unternehmen in einer bestimmten Branche) jede Handlung umfasst, die zur vollständigen oder teilweisen Übertragung (Fusion oder Übernahme) der Eigentums- oder Nutzungsrechte an Vermögenswerten, Rechten, Eigenkapital, Anteilen oder Verpflichtungen eines Unternehmens auf ein anderes führt und das Unternehmen oder eine Gruppe von Unternehmen ermächtigt, ein anderes Unternehmen oder eine andere Gruppe von Unternehmen direkt oder indirekt zu kontrollieren.
Dabei berücksichtigt das Gesetz den jährlichen Verkaufswert der beteiligten Unternehmen und nicht nur den Gesamtanteil der am wirtschaftlichen Konzentrationsprozess beteiligten Unternehmen.
Um den Prozess der wirtschaftlichen Konzentration erfolgreich abzuschließen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Die erste Bedingung besagt, dass der Gesamtjahresumsatz dieser Betriebe auf dem betreffenden Markt im letzten Geschäftsjahr einen vom Kabinett auf Vorschlag des Ministers festgelegten Betrag überschreiten muss. Die zweite Bedingung erfordert, dass der Gesamtmarktanteil dieser Betriebe einen bestimmten Prozentsatz der Gesamttransaktionen auf dem betreffenden Markt im letzten Geschäftsjahr übersteigt, der vom Kabinett festgelegt wird. Die Durchführungsverordnung dieses Gesetzes enthält die Richtlinien für die Einreichung des Antrags auf wirtschaftliche Konzentration, die erforderlichen Unterlagen und die Mechanismen für dessen Überprüfung.
Das Ministerium hat angekündigt, dass Unternehmen dazu aufgefordert sind, ihr Feedback zum Projekt „Antrag auf wirtschaftliche Konzentration“ abzugeben und alle Daten und Informationen weiterzugeben, die die Bewertung des Antrags erleichtern könnten, und zwar im Einklang mit den besten internationalen Praktiken im Wettbewerb.
Darüber hinaus erläuterte das Ministerium, dass der Schwerpunkt der derzeitigen Bemühungen auf der Entwicklung eines flexibleren und nachhaltigeren Wettbewerbssystems liege. Dazu gehöre die Einführung bahnbrechender Gesetze, Initiativen und Programme, die darauf abzielen, die VAE innerhalb des nächsten Jahrzehnts als globale Drehscheibe für die neue Wirtschaft zu etablieren.
Das Gesetz überträgt dem Ausschuss für Wettbewerbsregulierung auch neue Zuständigkeiten, wie etwa die Ausarbeitung allgemeiner Strategien zum Schutz des Wettbewerbs, die Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und die Abgabe von Empfehlungen.