Körperschaftssteuer in den VAE
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bereit, die erste direkte Steuer in ihrer Geschichte, die Körperschaftssteuer, einzuführen, internationale Steuerpraktiken zu würdigen und Einkommensquellen zu diversifizieren. Es ist an der Zeit, dass sich Unternehmen auf den Wandel vorbereiten.
Steuersatz & Berechnung
Das vorgeschlagene CIT führt ein 3-Stufen-System ein und die Sätze sind wie folgt:
Zu versteuernde Jahresgewinne unter oder gleich 375,000 AED unterliegen einem Nullsatz.
Der zu versteuernde Jahresgewinn über AED 375,000 unterliegt einem Steuersatz von 9 %.
Multinationale Unternehmen, die in den Geltungsbereich der OECD-Bestimmungen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung fallen, werden einer noch zu verkündenden Sonderbehandlung ausgesetzt sein.
Im Gegensatz zum Mehrwertsteuergesetz, das sich auf den Umsatz bezieht, wird die Schwelle des CIT über den Unternehmensgewinn bestimmt.
Sind Einkünfte aus Freihandelszonen von der Körperschaftssteuer befreit?
Die folgenden Einkünfte sind von der Körperschaftsteuer befreit
Herstellung oder Verarbeitung von Waren
Halten von Aktien und anderen Wertpapieren.
Eigentum, Management und Betrieb von Schiffen.
Rückversicherungsleistungen
Dienstleistungen der Fondsverwaltung
Vermögens- und Anlageverwaltungsdienstleistungen
Dienstleistungen der Zentrale für verbundene Parteien.
Finanzierung und Leasing von Flugzeugen
Verteilung von Waren oder Materialien in oder aus einer ausgewiesenen Zone an einen Kunden, der diese Waren weiterverkauft (Warenexport aus den VAE an einen Wiederverkäufer)
Logistik-Dienste.
Alle Nebentätigkeiten
Wenn Ihre Aktivitäten in eine der oben genannten Kategorien fallen, fällt unter der folgenden Bedingung keine Körperschaftssteuer an
Die Buchführung erfolgt nach IFRS
Die Konten werden geprüft
Die Einnahmen aus anderen Tätigkeiten übersteigen nicht weniger als 5 Millionen oder 5 % der Gesamteinnahmen
Wir erzielen Dienstleistungserträge aus Beratungstätigkeiten außerhalb der VAE. Müssen wir Steuern zahlen?
Ja, da es nicht zu den oben aufgeführten Aktivitäten gehört
Wir erzielen Einnahmen aus dem Export von Waren aus den VAE. Müssen wir Steuern zahlen?
Die Zahlung einer Steuer ist nicht erforderlich, sofern die folgende Bedingung erfüllt ist
Der Export erfolgt aus einer ausgewiesenen Freizone
Eine Erklärung, dass die exportierten Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, wird vom Importeur eingeholt
Sonstige Einkünfte (nicht anrechenbare Einkünfte) übersteigen nicht mehr als 5 Millionen bzw
5 % des Gesamtumsatzes im Laufe des Jahres
Die Geschäftsbücher werden geführt
Die Konten werden geprüft
In den VAE werden ausreichend Vermögenswerte/Mitarbeiter gehalten
Wir erzielen Einnahmen aus dem Export von Waren aus einem anderen Ort als den VAE (Hochseeverkäufe). Müssen wir Steuern zahlen?
Ja, da es nicht zu den oben aufgeführten Tätigkeiten gehört (anrechenbares Einkommen)
Wir erzielen Einkünfte aus der Herstellung oder Verarbeitung von Waren in der Freihandelszone. Müssen wir Steuern zahlen?
Die Zahlung einer Steuer ist nicht erforderlich, sofern die folgende Bedingung erfüllt ist
Der Export erfolgt aus einer ausgewiesenen Freihandelszone
Eine Erklärung, dass die exportierten Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, wird vom Importeur eingeholt
Sonstige Einkünfte (nicht anrechenbare Einkünfte) übersteigen nicht mehr als 5 Millionen oder 5 % des Gesamtumsatzes im Laufe des Jahres
Die Geschäftsbücher werden geführt
Die Konten werden geprüft
In den VAE werden ausreichend Vermögenswerte/Mitarbeiter gehalten
Wir erzielen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Gewinn oder Vermietung); Müssen wir Körperschaftssteuer zahlen?
Wenn sich Immobilien in Freezone befinden
Die Transaktion mit Unternehmen in der Freihandelszone in Bezug auf Gewerbeimmobilien ist nicht steuerpflichtig
*Hotels sind keine Gewerbeimmobilien
Alle anderen Arten sind steuerpflichtig
Liegt die Immobilie außerhalb der Freihandelszone?
Ja, steuerpflichtig
Unser Umsatz beträgt weniger als 3 Millionen. Müssen wir Körperschaftssteuer zahlen?
Wenn Ihr Umsatz weniger als 3 Millionen beträgt, kann das Unternehmen unter der folgenden Bedingung eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmen beantragen
Der Umsatz beträgt in der aktuellen und vorherigen Steuerperiode weniger als 3 Millionen
Die Ausnahme gilt nur bis zum 31. Dezember 2026
Die Buchführung erfolgt nach IFRS
Hätte nicht den Status einer qualifizierten Freizone beantragen sollen
Verlustvortrag nicht möglich
Es sollte sich nicht um einen Fall einer künstlichen Geschäftstrennung handeln, bei der das Unternehmen unfair handelt
Praktiken, um Erleichterungen für Kleinunternehmen in Anspruch zu nehmen
Unser Gewinn beträgt weniger als 375,000 AED. Müssen wir Körperschaftssteuer zahlen?
Die Körperschaftssteuer fällt nur an, wenn der Gewinn 375,000 AED übersteigt, vorbehaltlich der Buchhaltung