Das Finanzministerium führt eine föderale Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne ein, die für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Die VAE haben die Körperschaftssteuer entwickelt, um den Compliance-Aufwand für Unternehmen zu minimieren und die weltweit beste Steuerpraxis in den VAE zu integrieren. Die Unternehmen unterliegen ab Beginn ihres ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnt, der Körperschaftsteuer der VAE.
Die Körperschaftssteuer der VAE gilt für alle Unternehmen der VAE, mit Ausnahme der Gewinnung natürlicher Ressourcen, die weiterhin der Körperschaftssteuer auf Ebene der VAE unterliegen. Nach Angaben des Ministeriums unterliegen Einzelpersonen weiterhin keiner Steuer auf ihre Einkünfte aus Beschäftigung, Immobilien, Beteiligungen oder anderen persönlichen Einkünften, die nichts mit einem Handel oder Geschäft in den VAE zu tun haben.
Ziel der Körperschaftssteuer der VAE.
- Stärken Sie die Position der VAE als weltweit führend für Investitionen und Unternehmen.
- Gewährleistung der internationalen Standards der Steuertransparenz und Verhinderung schädlicher Steuerpraktiken.
- Förderung des Wachstums und der Transformation der VAE, um ihre strategischen Ziele zu erreichen
Höhepunkte der Körperschaftssteuer in den VAE.
- 0 % Steuersatz für steuerpflichtiges Einkommen bis zu AED 375,000 zur Unterstützung kleiner Unternehmen und Start-ups.
- 9 % Körperschaftssteuersatz für steuerpflichtiges Einkommen über AED 375,000
- Unternehmen, die in Freizonen handeln und keine Geschäfte in den Onshore-VAE tätigen, bleiben weiterhin von der Körperschaftssteuer befreit.
- Einzelpersonen unterliegen keiner Körperschaftssteuer auf Einkünfte aus Beschäftigung, Immobilien, Investitionen in Aktien oder andere persönliche Einkünfte, die nicht mit einem Handel oder Unternehmen in den VAE zusammenhängen.
- Für ausländische Investoren, die keine Geschäftstätigkeit in den VAE ausüben, fällt keine Körperschaftssteuer an
- Die Körperschaftssteuer wird auf den bereinigten Nettogewinn des Unternehmens erhoben
- Die Gewinnung natürlicher Ressourcen unterliegt weiterhin der Körperschaftssteuer auf Ebene der Emirate
- Auf inländische und grenzüberschreitende Zahlungen wird keine Quellensteuer erhoben
- Auf Kapitalgewinne und Dividenden, die ein Unternehmen in den VAE aus seinen qualifizierten Beteiligungen erhält, fällt keine Körperschaftssteuer an
- Auf qualifizierte konzerninterne Transaktionen und Umstrukturierungen fällt keine Körperschaftssteuer an
- Ausländische Steuern können mit der zu zahlenden Körperschaftssteuer der VAE verrechnet werden
- Den Unternehmen werden großzügige Verlustübernahme- und Verwertungsregeln zur Verfügung stehen
Die Federal Tax Authority (FTA) ist die Regierungsbehörde, die die Steuerverwaltung in den VAE überwacht.
NEX BERATER kann in allen Fragen im Zusammenhang mit Steuern in den VAE helfen und beraten und kann Neuigkeiten und Updates zu den neuesten Entwicklungen bereitstellen.
Quelle: Bundessteueramt