Das Fremde Niederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist im Grunde eine in einem anderen Land eingetragene Erweiterung der Muttergesellschaft. Dies ist eine empfehlenswerte Option für internationale Unternehmen, die ihre Aktivitäten erweitern und ihren Markennamen in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchdringen möchten.
Die Zweigniederlassung muss die gleiche Geschäftstätigkeit wie die Muttergesellschaft haben, sie kann keine anderen Geschäftstätigkeiten ausüben. Die Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten erlaubt keine Handelstätigkeit. Abhängig von der Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung können für ihre Tätigkeit besondere Genehmigungen und Lizenzen erforderlich sein. Eine Besonderheit der Branche ist zudem, dass sie vollständig von der Muttergesellschaft abhängig ist. Diese Geschäftsform ist Teil des ausländischen Unternehmens, es hat keine Rechtspersönlichkeit und keine Handlung oder Haftung des Niederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten wirkt sich direkt auf die Muttergesellschaft aus. Die Marke Name des Auslandsniederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnet muss mit dem Namen des ausländischen Unternehmens übereinstimmen. Die Einrichtung einer ausländischen Niederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfordert keine a Mindestgrundkapital aber alle finanziellen Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft.
Für die Gründung einer Zweigniederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten muss eine bevollmächtigte Person ernannt werden, die das ausländische Unternehmen vertritt. Der Vertreter handelt als gesetzlicher Vertreter der Muttergesellschaft und hat im Namen der Muttergesellschaft volle Betriebs-, Verwaltungs- und Bankbefugnisse.
Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss im Wirtschaftsministerium und im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der VAE registriert sein.
Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um die Registrierung und den Abschluss einer Zweigniederlassung einer ausländischen Unternehmensgründung in den VAE vorzunehmen.
- Passkopie des Vertreters des Unternehmens mit Einreisestempel/Visum der VAE
- Familienbuch, Passkopie, Emirates ID des VAE-Staatsangehörigen.
- Bilanz der letzten 2 Jahre der Muttergesellschaft mit Bestätigungsvermerk.
- Firmenprofil und Präsentation des von der Muttergesellschaft durchgeführten Projekts.
- Notarielle und beglaubigte Beschlussfassung der Muttergesellschaft zur Eröffnung einer Niederlassung in Dubai.
- Beglaubigte und beglaubigte Vollmacht an den Vertreter der vorgeschlagenen Niederlassung.
- Notarielle und beglaubigte Gründungsurkunde der Muttergesellschaft.
- Notarielles & beglaubigtes IHK-Zertifikat der Muttergesellschaft
- Notariell beglaubigtes und beglaubigtes MOA der Muttergesellschaft.
- NOC von der Muttergesellschaft eröffnet die Niederlassung in den Vereinigten Arabischen Emiraten – Dubai
- Verpflichtungserklärung der Muttergesellschaft bei Finanzverbindlichkeiten
- Mietvertrag.
- Schreiben der Bank für die Kapitaleinlage im Wirtschaftsministerium.
- Attestierte Führungserfahrung und akademisches Qualifikationszertifikat.
Hinweis: Alle ausländischen Dokumente sollten vom Konsulat / der Botschaft der VAE des Herkunftslandes des Unternehmens notariell beglaubigt und beglaubigt werden (vom Kunden zu erledigen). Wenn das Dokument der Muttergesellschaft nicht in Englisch ist, dann bitte ins Englische übersetzen und dann nur von den VAE beglaubigen Botschaft/Konsulat. Dieselben Dokumente sollten ins Arabische übersetzt und vom Justizministerium und dem Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate beglaubigt werden
Ausländische Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Registrierung einer Zweigniederlassung bzw ein Dubai-Unternehmen eröffnen kann Kontaktieren Sie unsere Unternehmensgründungsberater.