Die Schweiz ist eines der prominentesten und bekanntesten Länder der Welt. Die Schweiz ist aufgrund ihrer gut entwickelten Banken- und Versicherungsbranche, ihrer stabilen Wirtschaft, ihrer günstigen Gesellschaftsgesetze und ihrer strategischen Lage ein attraktiver Ort, um ein Unternehmen zu gründen. Unser Spezialist unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller für das Firmengründungsverfahren in der Schweiz erforderlichen Dokumente. Dazu gehören Statuten und Geschäftsordnungen, Annahmeerklärungen, Vollmachten (falls erforderlich) usw.
In der Schweiz gibt es zwei gängige Gesellschaftsformen: AG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das Kapital für eine AG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beträgt mindestens 100'000 CHF, wovon mindestens 50'000 CHF oder ab einem statutarischen Aktienkapital von 250'000 CHF 20% im Voraus einbezahlt werden müssen. Zur Gründung einer AG sind eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen erforderlich. Die Gesellschaft kann von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden.
Bei AG-Gesellschaften werden die Aktionäre nicht im Handelsregister oder anderen öffentlichen Registern abgebildet. Informationen über Aktionäre werden in Form eines vom Verwaltungsrat unterzeichneten Aktionärsregisters aufbewahrt. Das Stammkapital für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beträgt mindestens CHF 20'000, wovon 100% zum Zeitpunkt der Firmengründung hinterlegt werden sollten. Bei GmbH-Gesellschaften werden Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht. Der Prozess der Firmengründung ist unkompliziert und kann etwa einen Monat dauern.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN UMFASSEN:
Firmengründung:
– Überprüfung der Verfügbarkeit von Name und Zweck des Unternehmens;
– Eröffnung eines Sperrkontos zur Einzahlung eines Stammkapitals;
– Erstellung von Gründungsunterlagen;
– Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente für die Fernregistrierung;
– Terminvereinbarung mit einem Notar;
– Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
• Unternehmensverwaltung;
• Steuerplanung;
• Unterstützung bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis
• Treuhanddienstleistungen: Erbringung von Dienstleistungen eines qualifizierten Schweizer Verwaltungsrats, wie gesetzlich vorgeschrieben.
• Rechtsberatung;
Registrierung der Firmenadresse (Domizil):
Unser Unternehmen bietet zwei Arten von registrierten Adressen an – POBOX und virtuelles Büro.
Firmennamensänderung und Registrierung:
Wenn Sie den Namen Ihres Unternehmens, den Zweck oder den Verwaltungsrat ändern möchten, können wir Ihnen auch dabei helfen.
Buchhaltung:
Unsere Dienstleistungen umfassen alle Ebenen, von der Buchhaltung bis zur Debitorenkontrolle, Bestandskontrolle, Probebilanzphase und mehr. Wir übernehmen auch alle Ihre buchhalterischen Belange in Bezug auf die Finanz- und Vermögensbuchhaltung des Einzelunternehmens bis hin zu internationalen Kapitalgesellschaften.
Eröffnung eines Firmenbankkontos:
Wir können Ihnen helfen sicherzustellen, dass die erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß bei den betroffenen Banken eingereicht werden, damit Sie Ihr Geschäftskonto in der Schweiz einrichten und führen können.
Antrag auf Gewerbeerlaubnis (falls erforderlich): Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in der Schweiz ist in der Regel keine Bewilligung erforderlich. Dennoch benötigen Sie für einige Arten von Geschäften, wie z. B. Finanzen, eine spezielle Genehmigung oder Lizenz. In diesem Fall können wir Ihnen mit den entsprechenden Lizenzen und Genehmigungen helfen, die Sie für die Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz benötigen.
BANKKONTOERÖFFNUNG IN DER SCHWEIZ :
Die Schweiz ist für ihr Bankgeheimnis bekannt, was sie zu einem beliebten Ziel für Ausländer macht, um ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen. Um ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen, müssen Sie zunächst persönlich zu einer Schweizer Bank (oder der entsprechenden Filiale im Ausland) gehen. Bei den meisten Banken ist die Eröffnung eines Privatkontos nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. Gleichzeitig ist es möglich, wenn Sie bereit sind, etwas Geld auf das Konto einzuzahlen und die Verwaltung Ihrer Gelder der Bank zu überlassen, ein persönliches Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen, auch ohne in der Schweiz ansässig zu sein.
Bevor Sie das Konto eröffnen können, müssen Sie einige Schritte ausführen. Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen, einen Lichtbildausweis mit einem gültigen Reisepass vorlegen und einen Wohnsitznachweis erbringen, indem Sie eine Kopie einer aktuellen Stromrechnung vorlegen. Je nachdem, für welche Bank Sie sich entscheiden, müssen Sie möglicherweise auch Ihre Jahresabschlüsse vorlegen, z. B. Einkommens- oder Vermögensnachweise. Sie müssen auch eine erste Einzahlung tätigen, um das Konto zu eröffnen. Weiterlesen …
LÄNDERSPEZIFISCHE :
Sie müssen eine in der Schweiz ansässige Person in den Verwaltungsrat ernennen. Er fungiert als Verbindungsmann zu den Steuerbehörden und dem Handelsregister. Bitte beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme des Dienstes eines nominierten Direktors die Buchhaltung von unserer Firma durchgeführt werden sollte.
STEUERN :
Der maximale Körperschaftsteuersatz auf dem Gewinn vor Steuern für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern liegt in der Regel zwischen 11.9 % und 21.0 %, je nach Sitz des Unternehmens in der Hauptstadt eines bestimmten Kantons in der Schweiz. Im Kanton Zug beträgt der Unternehmenssteuersatz rund 13%. Die Quellensteuer in der Schweiz beträgt 35%, aber in vielen Fällen gelten Doppelbesteuerungsabkommen und der Steuersatz kann reduziert werden.
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Mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Unternehmensgründung und Unternehmensunterstützung in der Region und darüber hinaus, Nex-Berater kann Sie bei all Ihren Gründungsverfahren und Anforderungen in der Schweiz unterstützen. Wenden Sie sich an Nex Consultants .